Rechtsprechung
LG Hamburg, 14.06.2006 - 315 O 484/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (5)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
RTL-Werbung für privaten Sportwettenanbieter gerichtlich untersagt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
RTL-Werbung für private Sportwetten-Vermittlung verboten
- handelsblatt.com (Pressemeldung, 20.06.2006)
Der Sportwettenanbieter "starbet" darf nicht werben
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
RTL-Werbung für private Sportwetten-Vermittlung verboten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Landgericht Hamburg verbietet Werbespots für Sportwetten des Anbieters "Starbet" - Nordwest Lotto und Toto erwirkt einstweilige Verfügung gegen RTL
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 14.06.2006 - 315 O 484/06
- OLG Hamburg, 21.11.2008 - 3 U 191/06
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 01.02.2007 - 13 U 195/06
Wettbewerbswidrigkeit einer Fernsehwerbung für Sportwetten; Erlaubnis der …
Die Wettbewerbswidrigkeit der streitbefangenen Werbung war für die Beklagten unschwer zu erkennen, spätestens nachdem sie wegen desselben Werbespots von einer anderen Landeslotteriegesellschaft im Wege der einstweiligen Verfügung in Anspruch genommen worden waren, ihnen die Beschlussverfügung des Landgerichts Hamburg vom 14. Juni 2006 zugestellt wurde, und das Landgericht die Beschlussverfügung durch Urteil vom 23. Juni 2006 ( AZ.: 315 O 484/06) bestätigte.